The Cocktail The Cocktail Services

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 01.01.2024

Der Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") bestätigt mit der Auftragserteilung oder der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der The Cocktail GmbH.

1. Anlassort und Anlass-Datum

Räumlichkeiten, Datum und Zeitrahmen werden für jeden Event individuell nach Absprache festgelegt und gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung verbindlich vereinbart.

2. Detailinformationen und Planungsgrundlage

Für die Durchführung des Anlasses wichtige Angaben (wie Menü- und Weinauswahl, Bestuhlungswünsche, Tisch- und Saaldekoration, technische Hilfsmittel sowie der finale zeitliche Ablaufplan) sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben. Verspätete Mitteilungen können logistische Mehrkosten nach sich ziehen, welche dem Kunden vollumfänglich weiterverrechnet werden.

3. Pflichten des Kunden / Teilnehmerzahl und Verrechnung

  • Infrastruktur: Wird die Eventlocation vom Kunden gestellt oder organisiert, stellt dieser der The Cocktail GmbH mindestens einen Parkplatz am Veranstaltungsort kostenlos zur Verfügung.
  • Teilnehmerzahl: Die definitive Personenzahl muss bis spätestens 14 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, gilt die in der letzten Auftragsbestätigung genannte Anzahl.
  • Abrechnung: Die definitiv bestätigte Personenzahl gilt als Mindestgrundlage für die Verrechnung. Reduktionen der Personenanzahl nach Ablauf der 14-Tages-Frist können auf der Rechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Erhöhungen der Personenzahl und daraus resultierende Mehrkosten werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Die konsumierten Getränke gelten als bestellt und sind gemäss der von der The Cocktail GmbH ausgestellten Schlussrechnung ohne Abzüge zu bezahlen.

4. Beizug Dritter

Die The Cocktail GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen selbstständig Dritte (z.B. Subunternehmer, Servicepartner, Freelancer) beizuziehen oder die Ausführung an diese zu übertragen.

5. Organisation und Vermittlung

Bietet die The Cocktail GmbH dem Kunden die Vermittlung von externen Dienstleistungen an (z.B. Künstler, Musiker, Zeltaufbauten, technische Anlagen, Dekoration, Mobiliar oder Raumkonzepte), übernimmt sie die Vertragsverhandlungen mit den eingebundenen Partnern. Dafür erhebt die The Cocktail GmbH eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 15% bezogen auf das Honorar bzw. den Umsatz des jeweiligen Partners.

6. Locations / Räumlichkeiten

Sofern nicht anders vereinbart, werden Mietverträge mit Eventlocations für das geplante Projekt direkt von der The Cocktail GmbH im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen oder entsprechend weiterverrechnet.

7. Feuerpolizei, Sicherheit und Lärm

Stellt der Kunde die Location, verpflichtet er sich zur strikten Einhaltung aller feuerpolizeilichen Regelungen und behördlichen Auflagen der jeweiligen Räumlichkeiten. Alle Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege müssen stets freigehalten werden. Fehlalarme (z.B. ausgelöst durch den Kunden oder dessen Gäste) gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Führt die Veranstaltung oder deren Nebenwirkungen zu Lärmklagen, gehen die dafür entstandenen Kosten und Bussen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

8. Versicherung, Haftung und Sorgfaltspflicht

Der Kunde haftet für alle Beschädigungen und Verunreinigungen an Mobiliar, Location und Equipment, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Gäste verursacht werden. Für vom Kunden oder Dritten mitgebrachte Gegenstände übernimmt die The Cocktail GmbH keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, den Räumlichkeiten sowie dem Inventar Sorge zu tragen. Die Behebung allfälliger Schäden erfolgt durch die The Cocktail GmbH oder die Location auf Kosten des Kunden.

9. Verlängerung und Nachteinsätze

Für Service-, Logistik- und Abbauarbeiten nachts ab 24:00 Uhr erhebt die The Cocktail GmbH auf den vereinbarten bzw. offerierten Stundensätzen der eingesetzten Mitarbeiter einen Nachtzuschlag von 50%.

10. Anzahlung und Zahlungskonditionen

Mit der Auftragsbestätigung wird eine Akonto-Zahlung als Anzahlung fällig. Diese beträgt standardmässig 60% der offerierten Gesamtkosten oder richtet sich nach separater Vereinbarung. Die Restzahlung, inklusive allfälliger Zusatzleistungen und Abrechnungen nach Aufwand, ist innert 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Allfällige Unklarheiten oder Reklamationen bei der Verrechnung sind zwingend innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu melden.

11. Stornierungskonditionen (Annullierung durch den Kunden)

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, werden die Stornierungskosten auf Basis des Absagezeitpunkts wie folgt berechnet:

Zeitpunkt der Stornierung Anfallende Kosten
Bis 30 Tage vor dem Anlass Bearbeitungsgebühr von CHF 300.– zuzüglich der bereits geleisteten Arbeitsstunden (Ansatz: CHF 120.–/h)
29 bis 8 Tage vor dem Anlass Verrechnung von 50% der offerierten Gesamtkosten zuzüglich der bereits geleisteten Arbeitsstunden (Ansatz: CHF 120.–/h)
7 bis 0 Tage vor dem Anlass Verrechnung von 100% der offerierten Gesamtkosten

12. Workshops

  • Mindestteilnehmerzahl: Für die Durchführung eines Workshops gilt eine im Angebot festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann die The Cocktail GmbH den Workshop verschieben oder zu angepassten Konditionen durchführen.
  • Stornierung: Für Workshops gelten dieselben Stornierungskonditionen wie unter Abschnitt 11, sofern nicht anders vereinbart.
  • Inhalte: Die im Workshop vermittelten Rezepte, Techniken und Unterlagen dienen dem persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden. Eine kommerzielle Weiterverwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

13. Consulting und Beratung

  • Vertraulichkeit: Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen internen Informationen (Betriebsabläufe, Kalkulationen, Rezepturen) vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.
  • Leistung und Verrechnung: Beratungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach effektivem Aufwand verrechnet. Die The Cocktail GmbH erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

14. Liquid Development und Rezepturen

  • Nutzungsrechte: Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das Recht zur Nutzung der für ihn entwickelten Rezeptur im Rahmen des vereinbarten Projekts. Die zugrunde liegenden Verfahren, Techniken und das Know-how der The Cocktail GmbH verbleiben bei dieser.
  • Exklusivität: Eine exklusive Übertragung einer Rezeptur bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. Ohne solche Vereinbarung ist die The Cocktail GmbH berechtigt, ähnliche Entwicklungen auch für Dritte umzusetzen.
  • Referenz: Die The Cocktail GmbH ist berechtigt, das Projekt nach Veröffentlichung als Referenz zu nennen und in eigenen Kommunikationsmitteln zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

15. Verleih von Equipment (On Tap & Setup)

  • Sorgfalt und Haftung: Für zur Verfügung gestelltes Equipment (Zapfanlagen, Fässer, Setup) haftet der Kunde ab Übergabe bis zur Rückgabe. Beschädigungen oder Verlust werden dem Kunden zu Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten verrechnet.
  • Rückgabe: Das Equipment ist im überlassenen Zustand zurückzugeben. Eine allfällige Reinigung oder Instandstellung kann verrechnet werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der The Cocktail GmbH (Zürich/Adliswil).

Kontakt

Bei Fragen zu den AGB erreichst du uns unter:
The Cocktail GmbH
Buckhauserstrasse 3b, 8048 Zürich, Schweiz
E-Mail: contact@thecocktail.ch
Telefon: +41 77 539 7342
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-351.285.777

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